Die Jagdgenossenschaft Vierherrenborn macht darauf aufmerksam,
dass festgestellte Wildschäden fristgerecht (Anmeldung
schriftlich innerhalb der Wochenfrist nach Feststellung bei der Verbandsgemeinde
Saarburg-Kell) anzumelden sind. Im Sinne einer
ordnungsgemäßen Schadenabwicklung wird gebeten, von einer
fristgerechten Anmeldung Gebrauch zu machen.
Hinweis: Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Vierherrenborn
vom 12. April 2012 sind Eigentumsveränderungen
dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses
unverzüglich anzuzeigen.
Josef Maier, Jagdvorsteher