Am Donnerstag, 21. Februar, um 20 Uhr, findet im Bürgerhaus „Alte
Schule“, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Vierherrenborn
statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft
Vierherrenborn vom 23. Februar 2012 eingeladen wird.
Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten
gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen
beschäftigte Person, durch einen derselben Jagdgenossenschaft
angehörigen volljährigen Jagdgenossen oder durch eine die Grundflächen
land-, forst-, oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person
aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; wobei kein Jagdgenosse
mehr als drei Vollmachten in einer Person vereinigen darf.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
- Bericht über das Jagdjahr 2018/2019 mit Aussprache
- Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung
des Reinertrages - Wahl des Jagdvorstands
- Verschiedenes
Hinweis: Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Vierherrenborn vom 23.02.2012 sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.
Vierherrenborn, 25.01.2019
Jagdgenossenschaft Vierherrenborn
Josef Maier, Jagdvorsteher