Über die Einberufung von Mitgliedern und über die Wahl der Ortsbeigeordneten des Ortsgemeinderates Vierherrenborn
Nachdem Peter von Wenzlawowicz, Römerstraße 36, aufgrund seiner Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Vierherrenborn aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, wurde durch den Wahlleiter gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2019 (GVBl. S. 44), in Verbindung mit § 64 der Kommunalwahlordnung in der Fassung vom 11. Oktober 1983 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. August 2018 (GVBl. S. 309), die Ersatzperson Bärbel Moos, Hauptstraße 27, noch in der konstituierenden Sitzung festgestellt und einberufen. Anlässlich der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates Vierherrenborn am 16. Juli 2019 wurden die Ortsbeigeordneten wie folgt gewählt und in ihr Amt eingeführt
1. Ortsbeigeordneter: Frank Tapprich, Neunhäuserstraße 8,
Ortsbeigeordneter: Mark-Martin Schmidt, Neunhäuserstraße 9.
Vierherrenborn, 5. Juli 2019
Ortsgemeinde Vierherrenborn
Gez. Peter von Wenzlawowicz, Wahlleiter