Heckenrückschnitt
Zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht bitte ich alle Grundstücksbesitzer darum, dafür Sorge zu tragen, dass der Heckenrückschnitt bis zum 28.02.2017 durchgeführt wurde. Auch eine Überprüfung der Bäume auf Standfestigkeit etc. sollte erfolgen. Insbesondere ist es in den Zufahrts- und Kreuzungsbereichen unumgänglich den Heckenbewuchs entsprechend zurückzuschneiden, damit der Verkehrsraum gut einsehbar ist.
Josef Maier,
Ortsbürgermeister