Versammlung der Jagdgenossenschaft Vierherrenborn am 06.03.2017
Am Montag, dem 6. März 2017, um 20.00 Uhr, findet im
Gemeindesitzungsraum, Bürgerhaus „Alte Schule“, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Vierherrenborn statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Vierherrenborn vom 23. Februar 2012 eingeladen wird.
Jede/r Jagdgenosse/in kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person, durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörige/n volljährige/n Jagdgenossen/in oder durch eine die Grundflächen land-, forst-, oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; wobei kein/e Jagdgenosse/in mehr als drei Vollmachten in einer Person vereinigen darf.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
2. Bericht über das Jagdjahr 2016/2017 mit Aussprache
3. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages
4. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Versicherung für die Jagdgenossenschaft
5. Verschiedenes
Hinweis: Gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Vierherrenborn vom 23.02.2012 sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.
Josef Maier, Jagdvorsteher