Annahme von Spenden
Ortsbürgermeister Maier unterrichtete den Gemeinderat, dass eine Geldspende von in Höhe von 100 € für den Wirtschaftswegebau eingegangen ist. Der Gemeinderat beschloss die Spende anzunehmen.
Informationen zum Flurbereinigungsverfahren
Bekanntermaßen hat die Ortsgemeinde Vierherrenborn die Einleitung des Bodenordnungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz beantragt. Der Vorsitzende teilte nunmehr mit, dass nach Mitteilung des DLR man ein Flurbereinigungsverfahren für die Ortsgemeinde Vierherrenborn zum jetzigen Zeitpunkt für nicht erforderlich erachtet. Daher gibt es derzeit keine Möglichkeit für die Ortsgemeinde in das Flurbereinigungsverfahren einzutreten.
Renaturierung von Wasserdurchlässen;
hier: Römerstraße
Ortsbürgermeister Maier erinnerte an die geplante Maßnahme, den Gewässerdurchlass am Wirtschaftsweg Römerstraße im Rahmen einer Gewässerrenaturierung erneuern zu lassen und eine Förderung aus dem Programm „Aktion Blau plus“ zu beantragen. Diese Angelegenheit sollte noch mit der SGD-Nord förderrechtlich abgeklärt werden. Zwischenzeitlich hat nunmehr ein Ortstermin mit dem Fachbereichsleiter der Bauabteilung von der VGV Kell am See und der SGD Nord stattgefunden mit dem Ergebnis, dass die geplante Maßnahme als nicht förderfähig erachtet wird. Die SGD Nord sieht keine wirkliche Verbesserung für das Gewässer, insbesondere sieht man ein Problem in der Verhältnismäßigkeit (Kosten zur Herstellung eines Haubenkanals einerseits und der Aufwertung des Gewässers andererseits). Aus diesem Grunde wurde die Verwaltung gebeten, alternative Fördermöglichkeiten zu erfragen und diese der Ortsgemeinde mitzuteilen.
Kündigung/Neuabschluss des Geschäftsvertrages zwischen der Ortsgemeinde Vierherrenborn und Landesforsten Rheinland-Pfalz
Die Landesforsten Rheinland-Pfalz haben mit Schreiben vom 22.06.2018 den bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Ortsgemeinde Zerf fristgerecht zum 30.09.2018 gekündigt. Hintergrund ist die Neustrukturierung der Holzvermarktung und der hierzu erfolgten Änderung des Landeswaldgesetzes; auf das Informationsschreiben des Forstamtes Saarburg vom 25.06.2018 wurde verwiesen. Neben der Fortführung des bisherigen Vertrages bis zu 31.12.2018 zu den bisherigen Konditionen unterbreitet Landesforsten Rheinland-Pfalz das Angebot, die Zusammenarbeit auf Grundlage eines neuen Vertrages (gem. Vertragsmuster) ab 01.01.2019 fortzusetzen.
Sodann fasste der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:
Die Ortsgemeinde Vierherrenborn überträgt dem Land Rheinland-Pfalz ab 01.01.2019 die Verwertung der Walderzeugnisse mit Ausnahme des Holzes aus ihrem Wald (Geschäftsbesorgungsvertrag) gem. § 27 Abs. 3 Waldgesetz.
RWE – Aktiv vor Ort;
hier: Beantragung von Fördermitteln
Zu diesem Tagesordnungspunkt hatte der Ortsbürgermeister Wehrführer Thomas Mersch, FFW Vierherrenborn und ein Vertreter der Freizeitmannschaft Marius Baro eingeladen. Die Ortsgemeinde beabsichtigt erneut einen Förderantrag bei der RWE zu stellen. Im Rahmen der Initiative „RWE-Aktiv vor Ort“ unterstützt die RWE das ehrenamtliche Engagement und beteiligt sich an Materialkosten mit bis zu 2.000 Euro pro Projekt. Als Projekt ist die Anlegung eines Rasenvolleyballfeldes auf dem Bolzplatz angedacht. Ferner soll eine entsprechende Zuwegung mit Pflastersteinen vom Bürgerhaus zum Bolzplatz geschaffen werden. Zu der Frage, ob die Umsetzung eines Rasenvolleyballfeldes, insbesondere für die Befestigung der Bodenhülsen auf dem Bolzplatz möglich ist, hatte der Unterzeichner bereits mit der Verwaltung gesprochen, die ihrerseits mit dem Spielplatzsachverständigen Herrn Theis Rücksprache gehalten hat. Herr Theis hat hinsichtlich der einzubauenden Bodenhülsen aus sicherheitstechnischen Gründen keine Bedenken.
Er wies darauf hin, dass die Bodenhülsen mit Abdeckung ebenerdig anzubringen sind, damit niemand darüber stolpert und auch, um diese vor Dreck zu schützen.
Sodann beschloss der Gemeinderat die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Initiative RWE- Aktiv vor Ort für die Umsetzung eines Rasenvolleyballfeldes mit entsprechender Zuwegung mit Pflastersteinen in Richtung Bolzplatz. Ferner wurde dem Ortsbürgermeister die Ermächtigungsvollmacht ausgesprochen entsprechende Angebote einzuholen und über die weitere Ausführung zu entscheiden.
Mitteilungen und Verschiedenes
a)
Der Vorsitzende gab ein Schreiben von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Information für die Vereine über bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich „Fliegende Bauten“ (wie Zelte, Kirmesstände) bekannt. Da die meisten Veranstaltungen durch die FFW umgesetzt werden, übergab er das Schreiben und die Anforderungsliste an die FFW Vierherrenborn zur Beachtung.
b)
Die ART Trier hat ein Schreiben an die Ortgemeinde gestellt, wonach die Ortsgemeinde bei Interesse eine integrierte Bioabfallverwertung anmelden könnte. Bereits in der Vergangenheit wurde die Aufstellung eines Sammelcontainers für Bioabfälle mit der ART besprochen und die Umsetzung ursprünglich zugesagt. Allerdings ist dies bis heute nicht erfolgt. Daher soll wie bereits damals vereinbart, ein entsprechender Sammelcontainer neben den Glascontainer aufgestellt werden.
c)
Der Haushaltsplan wurde zwischenzeitlich durch die Kommunalaufsicht genehmigt.
d)
Im Bereich der Neunhäuser Straße ist es durch die Extremwetterlagen zu Beschädigungen am Wirtschaftsweg in Richtung Serrig gekommen. Hier hatte der Vorsitzende mit der Fa. Bettendorf gesprochen, um die Spur wieder zu verschließen.
e)
Der Ortsbürgermeister informierte, dass ein Mitbürger einen Schaden bei der Ortsgemeinde angemeldet hat. Bei Erntearbeiten wurde versehentlich ein Schild „Landwirtschaftlicher Verkehr“ umgefahren. Der Schaden wurde bereits dem Ordnungsamt der VGV Kell am See gemeldet. Nach Aussagen des Ordnungsamtes ist ein Ersatz des Schildes entbehrlich. Das Schild wird die Ortsgemeinde aufbewahren und ggf. bei Bedarf an anderer Stelle neu errichten.
f)
Es wird auf das Turnier im Elfmeterschießen am 19.08.2018 in VHB hingewiesen.
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde über die Vergabe zum Einbau einer Sammelgrube für das Jagdhaus entschieden, über eine Mietangelegenheit sowie unter Grundstückangelegenheiten über Wildgatterbau beraten und eine Bauvoranfrage zurückgestellt.