Am Donnerstag, 21. Februar, um 20 Uhr, findet im Bürgerhaus „Alte Schule“, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Vierherrenborn statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Vierherrenborn vom 23. Februar 2012 eingeladen wird. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des
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