Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr Vierherrenborn
Mit Beginn des kommunalen Eigenlebens – mit Wirkung vom 1. Oktober 1954 – musste auch das Feuerlöschwesen Vierherrenborn neu geordnet und eine Freiwillige Feuerwehr gegründet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Gemeinden, auf deren Gemarkungen die Siedlerstellen errichtet worden waren, im öffentlich-rechtlichen Sinne hierfür verantwortlich und die Siedlungsgesellschaft Rheinisches Heim durch die Leistungsbescheide der Jahre 1940 und 1952 verpflichtet gewesen, die notwendigen Geräte zu beschaffen, um die Einsatzbereitschaft im Brandfall zu gewährleisten.