Am 8. April 1957 fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, für die Feuerwehr eine Garage zu erstellen. In dieser Garage sollten die Geräte untergebracht werden, die bei den einzelnen Hofstellen nicht unterzubringen waren. Die Finanzierung des Gerätehauses mit Schlauchtrockenturm wurde bereits im Oktober 1957 besprochen, die Baukosten auf 9.500 DM geschätzt. Die beantragte Beihilfe in Höhe von 5.600 DM wurde durch das Landesbrandschutzamt Mainz leider auf 3.200 DM gekürzt. Auf Intervention des Amtsbürgermeisters Adolf Kratz bewilligte das Landesbrandschutzamt eine weitere Zuwendung in Höhe von 800 DM. Somit stellte sich die Finanzierung wie folgt dar:
• Landesbeihilfe 4.000 DM
• Entnahme aus Rücklagen 4.000 DM
• Darlehen 1.500 DM
Trotz dieser Mehrbelastung der Gemeinde wurde einstimmig beschlossen, die Maßnahme durchzuführen. Vorausschauend wurde der Neubau so geplant, dass ein zweiter Raum zur Unterbringung von Fahrzeugen bzw. gemeindeeigenen Geräten zur Verfügung stand. Die Arbeiten wurden im August 1958 an die jeweils günstigsten Anbieter vergeben. Um die Kosten im Rahmen zu halten bzw. noch etwas zu senken, wurde beschlossen, dass statt des vorgesehenen Kellenputzes ein zweilagiger Außenputz angebracht werden sollte.
Der erste echte Brandeinsatz erfolgte am 28. April 1958 in der Nachbargemeinde Steinbachweiher. Dort war ein Feuer in einem Schuppen ausgebrochen. Durch das schnelle Eingreifen der Freiwilligen Feuerwehr Vierherrenborn konnte ein Übergreifen der Flammen auf das angrenzende
Wohngebäude verhindert werden. Der nächste Einsatz wurde am 28. August 1959 auf dem Gehöft Nikolaus Zunker, Vierherrenborn, notwendig, wo ein Strohstaken, gelagert auf einem Stoppelfeld, brannte und das angrenzende Gehöft gefährdete. Am 14. September 1961 brannte es auf dem Hof der Familie Leineweber. Bei diesem Einsatz stellte sich heraus, dass der Inhalt der einzelnen Kisten nicht ausreichend für eine wirksame Brandbekämpfung war. Die Schläuche waren zum Teil unbrauchbar und reichten auch von den vorhandenen Längen her nicht aus.
Der Gemeinderat beschloss am 28. November 1961, weitere 30 Längen zu 15 m vollsynthetische Schläuche anzuschaffen, ebenfalls 11 Verteiler sowie die schon seit langem vorgesehene Winde für die Schlauchtrockeneinrichtung. Die Genehmigung mit Zuschussbewilligung wurde am 10. August
1962 durch die Amtsverwaltung Saarburg erteilt.
Am 11. Juni 1966 entstand ein Schwelbrand durch Selbstentzündung eines Heustapels auf dem Gehöft Mersch. Rund 10 Wagen Heu wurden aus der Scheune transportiert.
Erst im November 1965 dachte man auch an die Gefährdung der Feuerwehrmitglieder und beschloss daher, der Empfehlung der Amtsbürgermeisterkonferenz vom 5. April 1965, eine zusätzliche
Unfallversicherung für die Feuerwehren abzuschließen, Folge zu leisten. Die Versicherung sah folgende Leistungen vor:
• Bei Unfalltod – 10.000 DM
• Bei Unfallinvalidität – 20.000 DM
• Bei Krankheit infolge Unfall Tagegeld vom ersten Tag an – 5 DM
Auch in der damaligen Zeit hätte das Eintreten eines Versicherungsfalls mit dem vorgenannten Versicherungsschutz unweigerlich den Verlust der neu gegründeten Existenz bedeutet. Es war und blieb ein Einsatz mit einem hohen eigenen Risiko, das auch die Familien mittragen mussten.
1966 fand eine Überprüfung der Feuerwehr einschließlich aller Geräte durch das Landratsamt Saarburg statt. Das Ergebnis wurde dem Gemeinderat am 25. Mai 1966 bekannt gegeben und enthielt Auflagen und Empfehlungen wie: Der Feuerlöscher ist an der Wand zu befestigen. Es wird der Gemeinde Vierherrenborn empfohlen, einen Anhänger anzuschaffen. Altes Schlauchmaterial ist zu entfernen. Die Kupplungen sind jedoch vorher abzuschneiden.
Der Einsatz und Ablauf der Wehrübung wurde als vorbildlich hervorgehoben. Weiterhin wurde vorgeschlagen, eine Motorspritze Typ TS-4 anzuschaffen. Der Gemeinderat setzte sich auch hier wieder durch und bestand auf der Anschaffung einer Motorspritze TS-8. Diese Motorspritze
entsprach dem neuesten technischen Stand und wurde bereits in den Nachbargemeinden eingesetzt. Die Bedenken des Amtsbürgermeisters, dass die große Saugkraft der TS-8 sich nachteilig auf die Wasserleitungsrohre auswirke, zerstreute man durch eine Übung der Freiwilligen Feuerwehr Zerf mit einer TS-8-Spritze.
Erst am 8. Juni 1967 kam dieses Thema wieder auf die Tagesordnung. Anlass war eine Überprüfung der Feuerlöschverhältnisse in der Gemeinde durch den Amtswehrführer Wagner aus Serrig. Dieser unterstützte die Beschaffung einer TS-8 Spritze, da damit der Feuerschutz in Vierherrenborn voll gesichert werden könne. Die Anschaffung beschloss man trotz knapper Mittel. Weiterhin wurde am 1. Dezember 1968 von der Freiwilligen Feuerwehr Saarburg der Tragkraftspritzenanhänger übernommen.
1972 überführte die Freiwillige Feuerwehr Merzig das Tanklöschfahrzeug Fabrikat Magirus LF 15 nach Vierherrenborn. Die Verbindung zur Stadt Merzig stellte der damalige, aus Hilbringen stammende Jagdpächter Ernst Zimmer her. Ihm war die Situation in Vierherrenborn bekannt und auch,
dass in Merzig die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs geplant wurde. Gerd Casper, Bürgermeister der Stadt Merzig und häufiger Jagdgast in Vierherrenborn, entschloss sich auf Bitten seines Jagdfreundes Ernst Zimmer und als Zeichen der Verbundenheit zur Gemeinde Vierherrenborn,
in Merzig nicht mehr benötigte Löschfahrzeug LF 15 als Geschenk der Freiwilligen Feuerwehr Vierherrenborn zu überreichen. Die feierliche Übergabe erfolgte 1972, anwesend waren neben Gerd Casper auch der Brandinspektor der FFW Merzig, Herbert Bühler. Das Fahrzeug war für eine Gruppenbesatzung von 8 Leuten ausgerüstet und verfügte über eine fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Leistung von 1.500 l/min bei einer Förderhöhe von 80 mWS. Ein eingebauter Wassertank von 400 l, für kleinere Schnelleingriffe vorgesehen, war zur Zeit der Übergabe nicht mehr in Betrieb. An die Übergabe und Vorführung an einem Sonntag im Sommer 1972 und an das anschließende gesellige Beisammensein mit Grillbraten und Bier denkt nicht nur Herbert Bühler, sondern auch die FFW Vierherrenborn gern zurück.
Heute ist die Freiwillige Feuerwehr Vierherrenborn mit zusätzlichen Geräten ausgestattet, die zur Brandbekämpfung einer Gemeinde in dieser Größe angemessen sind.
Das Jahr 1980 begann mit einem Brandeinsatz, Einsatzort war das Schulgebäude Vierherrenborn. Trotz großem Einsatz entstand erheblicher Sachschaden im Obergeschoss. Es folgten weitere Großbrände, zum Beispiel 1990 auf dem Gehöft Werner Leuk, 1991 auf dem Gehöft Hermann Reinhardt, 1992 und 1993 auf dem Aussiedlerhof Roller, die mit Beteiligung benachbarter Wehren bekämpft werden konnten.
Der Alarm wurde durch die seit Ende der 60er Jahre bereits fest installierten 5 Sirenen ausgelöst. Seit Anfang der 90er Jahre erfolgt der Alarm über die allgemein bekannte Notrufnummer 112 und wird von dort an die Verbandsgemeinde Kell weitergeleitet. Gleichzeitig erfolgt die Aktivierung der funkgesteuerten Sirene auf dem Dach der ehemaligen Schule Vierherrenborn. Von Kell aus werden die wachhabenden Feuerwehrleute in Vierherrenborn alarmiert, zur Zeit sind 7 funkgesteuerte Geräte verteilt. Der Einsatz, evtl. unter Hinzuziehung der benachbarten Feuerwehren, wird von der Verbandsgemeinde Kell koordiniert. Dank dieser Technik vergehen zwischen Meldung und Eintreffen der Feuerwehr nur wenige Minuten und die Chancen für eine wirksame Brandbekämpfung sind erheblich gestiegen.