In den Vereinbarungen mit dem Rheinischen Heim war vorgesehen, an drei Stellen kleine Gerätehäuser zu erstellen, in denen die zur ersten Brandbekämpfung notwendigen Geräte und Schläuche untergebracht werden sollten.
Diese Vorschläge wurden in der Gemeinderatssitzung am 24. Januar 1955 besprochen. Einstimmig war der damalige Gemeinderat der Auffassung, dass hierdurch keine wirksame Brandbekämpfung gewährleistet werden konnte. Schließlich waren 42 Gehöfte an einem insgesamt 11 km umfassenden Straßennetz angesiedelt, für die ein ausreichender Brandschutz sichergestellt werden sollte. Es war also notwendig, dass die erste Brandbekämpfung durch die Bewohner des betroffenen Hofes
und der direkt angrenzenden Höfe erfolgen musste. Das setzte voraus, dass an jeder Häusergruppe die hierfür notwendigen Geräte zur Verfügung standen. Daraus resultierend wurde der Vorschlag gemacht, statt der vorgesehenen kleinen Gerätehäuser mehrere Gerätekisten anzuschaffen, die an gut erreichbaren Stellen eines Gehöftes der Häusergruppen aufgestellt werden sollten. Durch die Einsparung der Baukosten von drei Gerätehäusern wäre es möglich, die erforderliche Anzahl an Kisten anzuschaffen und mit den notwendigen Teilen auszustatten.
Aus den vorhandenen Beständen war eine Bestückung von nur 3 Gehöftgruppen möglich. Für die Bestückung von weiteren erforderlichen Gerätekisten sowie auch für die Überprüfung der Hydranten, die zum Teil ungünstig aufgestellt waren, wurde der Höchstbetrag von 8.000 DM festgesetzt. Am 17. Mai 1955 kam dieser Punkt wieder auf die Tagesordnung. An dieser Sitzung nahm der Kreisbrandinspektor Kohn teil und machte den Vorschlag, unter Abänderung des Beschlusses vom 24. Januar 1955, 2 kleine Gerätehäuser zu errichten und in diesen das Schlauchmaterial, Leitern usw. aufzubewahren. Außerdem sollten an drei Stellen Trockenlöscher stationiert werden. Der Gemeinderat vertrat jedoch vehement seinen Standpunkt, mehrere Gerätekisten aufzustellen. Nach heftiger Diskussion und nochmaliger Darstellung der Besonderheiten der neuen Gemeinde erkannte auch der Kreisbrandinspektor Kohn die Gründe des Gemeinderates an. Es wurde danach festgelegt, dass an 11 Stellen Gerätekisten aufgestellt werden.
Die Ausrüstung bestand aus:
• 100 m C-Schlauch mit 5 Trageriemen
• 1 Standrohr
• 2 Stahlrohre C mit Hahn
• 1 Schlüssel
• 1 Verteilerstück Eingang C, Ausgang CC
• 1 Fangleine
• 2 Schlauchhalter
• 1 Gerätekiste
Weiterhin wurde die Anschaffung von 6 Signalhörnern beschlossen sowie 1 Trockenlöscher für das Schulgebäude. Die Kosten für die Anschaffung wurden mit 10.600 DM ermittelt, wovon das Rheinische Heim einen Anteil von 10.000 DM übernahm. Über den Restbetrag wurde ein Zuschussantrag gestellt.
Nachdem die technische Seite geklärt war, musste natürlich auch die Mannschaft aufgestellt werden. Auf Einladung des Gemeinderates erschien eine große Anzahl Männer der Gemeinde zur Sitzung am 9. Dezember 1955. In einer Abstimmung hatten diese sich einstimmig für die Gründung einer
Freiwilligen Feuerwehr ausgesprochen und 18 Wehrmänner traten am gleichen Tag als Mitglieder ein.
In einer besonderen Abstimmung wählten die Anwesenden den Siedler Gustav Schlichting für das Amt des Wehrführers. Die Ernennungsurkunde wurde von der Amtsverwaltung Saarburg am 2. Januar 1956 ausgestellt. Gustav Schlichting hatte bereits 1934 in der Berufsfeuerwehr Elbing die Lehrgänge zum Brandmeister absolviert und führte seit 1935 die Wehr in seinem Heimatort Zeyersniederkampen. Er verfügte also über die notwendige Erfahrung und konnte auch die entsprechenden Papiere vorlegen.
Bis zu dieser Wahl war Peter Hermesdorf, am 15. Juni 1949 von der Gemeinde Irsch zum Wehrführer
der Freiwilligen Feuerwehr Irsch Siedlung ernannt, für das Feuerlöschwesen verantwortlich.
Peter Hermesdorf verfügte ebenfalls über die notwendigen Voraussetzungen aufgrund seiner
Mitgliedschaft und Tätigkeit als Brandmeister in der Freiwilligen Feuerwehr seines Heimatortes
Schömerich. Er verzichtete aus familiären Gründen, seine Frau war damals bereits schwer
erkrankt, auf eine erneute Kandidatur.
Der neu gewählte Wehrführer legte in Absprache mit dem Gemeinderat und den Hofbesitzern die Aufstellung der Feuerlöschgerätekisten auf die einzelnen Gehöfte fest.
Durch einstimmigen Beschluss bestätigte der Gemeinderat den Wehrführer Gustav Schlichting und genehmigte die Brandschutzordnung für das Gebiet der Gemeinde Vierherrenborn gemäß der in der Sitzung vom 9. Dezember 1955 beratenen und festgelegten Form am 19. März 1956.
Nach rund 2 Jahren war die Freiwillige Feuerwehr Vierherrenborn fest installiert. Nach der Brandschutzverordnung wurde für die Übungs- und Ausbildungszeit von März bis einschließlich Oktober monatlich mindestens einmal ein zweistündiger Übungsdienst festgelegt. Für die regelmäßige Wehrübung legte man den Sonntagvormittag fest. Da diese Wehrübungen zeitlich mit dem Hauptgottesdienst zusammenfielen, wurden aufgrund Beschwerden einiger Gemeindemitglieder die Übungen auf den Sonntagnachmittag verlegt. In Verbindung mit der Jahresabschlussübung wurden die Gerätekisten hinsichtlich der Beschaffenheit und des Zustandes der aufbewahrten Geräte überprüft.
Selbstverständlich war, dass auch nicht geplante Wehrübungen stattfanden, also quasi aus dem Stand für den Ernstfall geprobt wurde. Die Brandmeldung erfolgte durch persönliche Mitteilung oder per
Fernsprecher an den Bürgermeister, Wehrleiter oder auch an die örtliche Gendarmeriestation. Die Löscheinheit wurde mittels 2 Signalhörnern (Handsirenen) alarmiert, über deren Einsatz heute so manch einer schmunzelt. Damals allerdings war es, man kann durchaus sagen, eine gefährliche Aufgabe, da diese Handsirene per Kurbel von zum Beispiel einem Soziusfahrer auf dem Motorrad bedient wurde. Komfortabler war da schon der Einsatz im PKW mit offener Scheibe oder im Cabrio. Wie auch immer – es musste das vorhandene 11 km umfassende Straßennetz, das noch nicht über eine Teerdecke verfügte, abgefahren werden, um jeden Mann zu erreichen. Vor allem im Winter keine leichte Aufgabe.
Da nur wenige einen PKW besaßen, wurden überwiegend Traktoren und auch Motorräder benutzt, um den Brandort zu erreichen. Wer einen PKW besaß, sammelte die auf seiner Wegstrecke wohnenden Kollegen unterwegs ein. Als Brandstelle wurde von dem Wehrführer ein Gehöft ausgewählt, sodass der Übungseinsatz praxisnah erfolgen konnte. Zuvor begaben sich die Feuerwehrmänner unverzüglich zu den gehöftnahen Gerätekisten, um die entsprechende Ausrüstung aufzunehmen. Ein Schlüssel befand sich bei der Standortstelle und ein weiterer Schlüssel war im Besitz von einem in der Nähe des jeweiligen Standortes wohnenden Feuerwehrangehörigen. Für das Öffnen der Gerätekiste war allerdings der Wohnungsinhaber verantwortlich.